Hinweise zum Infektionsschutz

Gesundheitszentrum nur für Besucher mit vereinbartem Termin zugänglich
Erstellt von:Nils Dehne
Erstellt am:09.01.2022
Aktualisiert am:30.05.2023, 21:42

Zum Schutze unserer Patientinnen und Patienten wollen wir im Gesundheitszentrum MACH160 das Infektionsrisiko so gering wie möglich halten. Deshalb besteht im gesamten Gebäude eine Maskenpflicht für Mitarbeitende sowie Patientinnen und Patienten. Darüber hinaus ist der Zugang zum Gebäude nur für Personen mit einem verbindlichen Termin erlaubt. Begleitpersonen sind grundsätzlich nicht zulässig. Bitte erscheinen Sie zu Ihren Terminen maximal 10 Minuten früher, um das Aufkommen im Wartebereich zu minimieren. Nutzen Sie bitte die bereitstehenden Desinfektionsmittelspender und halten Sie jederzeit einen MIndestabstand von 1,5 m ein.

Sobald die Infektionsschutzmaßnahmen nicht mehr erforderlich sind, freuen wir uns sehr darauf Sie und Ihre Begleitpersonen in unserem neuen Aufenthaltsraum oder in unserem großen Garten begrüßen zu dürfen. Bis dahin bitten wir Sie um Einhaltung der o.g. Richtlinien und die notwendige Rücksicht auf unsere Mitmenschen.